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AGB - Fiete's Bootsverleih

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Ausgabe der Boote, Zahlung des Mietpreises, Allgemeines
 

  1. Die Vermietung unserer Boote erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 14 Jahren.

  2. Die Benutzung der Boote und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Das Tragen von Rettungswesten wird  empfohlen. Der Bootsführer ist verantwortlich für die Sicherheit der Begleitpersonen. Rettungswesten sind kostenlos erhältlich.

  3. Der Vermieter haftet nur für von ihm grob fahrlässig verursachte Schäden.

  4. Der Mieter haftet für Schäden des Bootes und des Zubehörs, die während der Mietzeit entstehen. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor Antritt der Bootsfahrt hinzuweisen.

  5. Der Vermieter haftet nicht für fremd- oder selbstverschuldete Schäden. Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Boote und Ausrüstung, während der Mietzeit haftet der Mieter unbeschränkt. Ihm obliegt der Nachweis, dass er Beschädigungen oder Verlust nicht verschuldet hat. Bei Beschädigung und Verlust (auch durch Diebstahl) werden Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten, sowie eine Ausfallgebühr in angemessener Höhe berechnet. Schäden sind uns unverzüglich (spätestens bei der Rückgabe) anzuzeigen.

  6. Der Mietpreis für Boote ist vor Antritt zu entrichten. Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Mindestmietzeit beträgt mindestens 1 Stunde. Danach wird jede angefangene Stunde nach dem aktuellen Preisstand berechnet. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises.

  7. Die Boote müssen sauber und im ordnungsgemäßen Zustand zurückgebracht werden. Die Boote sind nummeriert und müssen an der selbigen numerischen Anlegestelle zurückgegeben werden.

  8. Bei verschmutzten Booten wird eine pauschale Reinigungsgebühr von in Höhe von 25,00 € erhoben. Bei vollgelaufenen oder gekenterten Booten ist eine pauschale Entwässerungsgebühr in Höhe von 140,00 € zu bezahlen. Für liegen gelassene oder beschädigte Boote haftet der Mieter in vollem Umfang.

  9. Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Boot innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.

 
§ 2 Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht
 

  1. Die Benutzung und das Führen der Boote unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist verboten.

  2. Schwimmer haben immer Vorfahrt, achten Sie also auf Schwimmer und weichen Sie rechtzeitig aus.

  3. Den Booten der 5-Seen-Fahrt ist immer Vorfahrt zu gewähren!

  4. Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.

  5. Eltern/ andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer/ der zu beaufsichtigenden minderjährigen Kinder und Jugendliche (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot etc.) verantwortlich.

  6. Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen mitgenommen und entsorgt werden. Es besteht ein generelles Angelverbot.

  7. Inselbetretungen und das Befahren der Uferstreifen ist verboten! Ein Mindestabstand von 10m zum Ufer ist jederzeit einzuhalten!

  8. Die eigenen Kräfte richtig einschätzen. Fahren Sie mit dem Tretboot nicht zu weit, denken Sie an den Rückweg und beachten Sie bei der Planung Wind und Wetter (z.B. aufziehende Gewitter). Gegen den Wind ist ein Vorwärtskommen meist deutlich schwerer!

§ 3 Sonstiges

 

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

  2. Mit Übernahme des Bootes werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

  3. Es gilt deutsches Recht. 

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